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Pressemitteilung

Fahrverbote verhindern die Lösung des Verkehrslärmproblems

§49 StVZO: "Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, dass die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt."

Anlässlich der Bundesratsinitiative gegen Motorradlärm und der darauffolgenden Proteste der MotorradfahrerInnen positioniert sich der Direktkandidat der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) für die Bundestagswahl 2020 im Wahlkreis Dresden I, Markus Taubert, kritisch zu den diskutierten Maßnahmen.
„Ich kann die Begeisterung der Motorradfahrenden nachvollziehen aber um es frei nach Kant zu sagen: ‚Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.‘ Es gibt kein Grundrecht auf das uneingeschränkte Ausleben eines Hobbys“, meint Taubert. Er selber verbringe oft Wochenenden im Garten im besonders betroffenen Müglitztal. „Wenn man das Gespräch unterbrechen muss, weil die Straße als Rennstrecke interpretiert und zum Selbstzweck Krach gemacht wird, dann besteht Handlungsbedarf.“ Das Argument, dass es nur eine Minderheit lärmen würde, will Taubert so nicht gelten lassen: „Zumindest im subjektiven Lärmempfinden sind auch gemäßigt gefahrene Motorräder lauter als Autos.“
Seine Einschätzung ließ sich der ÖDP-Politiker von der sächsischen Polizei bestätigen. Aus der Antwort einer entsprechenden Anfrage geht hervor, dass etwa drei von vier bei Kontrollen gemessene Fahrzeuge zu laut waren, die Mehrzahl davon Motorräder. „Auch wenn aus den Zahlen nicht hervorgeht, ob die kontrollierten Fahrzeuge aus einer repräsentativen Stichprobe stammen, Lärmgrenzwertüber-schreitungen scheinen kein Ausnahmephänomen zu sein“, kommentiert Taubert und ergänzt: „Insgesamt wird zu wenig kontrolliert. Es gibt dazu keine gesonderte Statistik, aber laut der Polizeisprecherin werden in Chemnitz und Dresden zusammen wohl nicht mehr als 100 Fahrzeuge im Jahr kontrolliert.“ Die ÖDP Sachsen forderte schon im Landtagswahlkampf 2019 eine deutliche Intensivierung der Emissionsgrenzwertkontrollen.
Die Initiative gegen Motorradlärm des Bundesrats sieht der Verfasser des ÖDP-Mobilitätskonzepts dennoch kritisch: „Klar, die Vorschläge klingen in den Ohren der Anwohnerinnen und Anwohner sicher verlockend. Für eine wirksame Umsetzung des Lärmschutzes bedarf es aber nur weniger Anpassungen des geltenden Rechts.“ So stehe schon heute in §49 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO): „Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, dass die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt.“ „Das Problem sind die Emissionsmessverfahren“, ist sich Taubert sicher. „Die geben definierte Bedingungen vor, bei denen gemessen wird. Das ermöglicht automatische Klappenauspuffanlagen, die jegliche Lärmminderung abschalten, wenn die Software keine Prüfstandsituation erkennt. Das ist ähnlich absurd wie bei der Abgasmessung. Die Grenzwerte haben eine Schutzfunktion und müssen in jeder Fahrtsituation eingehalten werden, sonst sind sie nutzlos.“ Die Entscheidung darüber werden aber auf der stark lobbybeeinflussten europäischen Ebene getroffen.
Doch es gibt auch alternative Vorschläge: „In der ÖDP diskutieren wir das Internalisieren externer Effekte. Für das Verkehrslärmproblem könnte das bedeuten, dass ein Messgerät am Fahrzeug dessen Lärmemissionen misst und in eine individuelle Lärmabgabe umrechnet, mit der die AnwohnerInnen entschädigt werden. Dann kann jeder mit dem Gashebel bestimmen, wie teuer das Hobby ist.“
Fahrverbote seien aber nicht die Lösung. „Lokale Fahrverbote können die Situation an Hotspots entschärfen, sie lösen aber das Problem sinnloser Lärmemissionen nicht. Vielleicht können die Soundingenieure innovative Helme entwickeln, die den Enthusiasten ihre gewünschte Geräuschkulisse bieten, während sie auf Elektromotorrädern durch die Landschaft summen“, resümiert Markus Taubert mit einem Zwinkern.

27.07.2020
V.i.S.d.P. Markus Taubert

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